Pico Peering Agreement

Als Grundlage des Freifunk in Karlsruhe, dient das Pico Peering Agreement. Jeder der einen Freifunk Knoten betreibt erklärt sich automatisch mit diesem einverstanden.

Pico Peering Agreement v1.0

Präambel

Mittlerweile gibt es viele Community-Netzwerke, diese sind jedoch geographisch und sozial voneinander getrennt und bilden kein zusammenhängendes Netzwerk. Dieses Dokument ist ein Ansatz (Versuch), diese Netzwerkinseln miteinander zu verbinden, indem es die minimale, grundsätzliche Vorlage für ein “Peering”-Abkommen (Verbindungsabkommen, Bündnisabkommen) zwischen den Eigentümern individueller Netzwerkknoten liefert: das PicoPeeringAgreement (PPA).

Das PPA ist eine formalisierte Beschreibung der Verbindung zwischen zwei Netzwerk-Instanzen (peers). Eigentümer einer Netzwerkinfrastruktur machen von ihrem Eigentumsrecht gebrauch, indem sie ihr Einverständnis dafür geben, einen Teil ihrer Infrastruktur für den freien Datenaustausch über ihr Netzwerk bereitzustellen.

Das PPA wird auf http://picopeer.net von einer Gruppe Freiwilliger aus verschiedenen Ländern der Welt gepflegt (maintained). Es soll als Vorlage für weitere Kleinst-Verbindungsabkommen und Verträge dienen.

Vereinbarung

  1. Freier Transit Der Eigentümer bestätigt, freien Transit über seine freie Netzwerkinfrastruktur anzubieten Der Eigentümer bestätigt, die Daten, die seine freie Netzwerkinfrastruktur passieren, weder störend zu beeinträchtigen noch zu verändern.
  2. Offene Kommunikation Der Eigentümer erklärt, alle Informationen zu veröffentlichen, die für die Verbindung mit seiner Netzwerkinfrastruktur notwendig sind. Diese Information soll (muss?) unter einer freien Lizenz (free licence) veröffentlicht werden. Der Eigentümer erklärt, erreichbar zu sein und wird dazu wenigstens eine E-Mail-Adresse bekanntgeben.
  3. Keine Garantie (Haftungsausschluss) Es wird keinerlei garantierter Dienst (Betrieb, Service) vereinbart. (Es gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit / Qualität des Dienstes.) Der Dienst (Betrieb, Service) wird ohne Gewähr bereitgestellt, ohne Garantie oder Verpflichtung jedweder Art. Der Dienst (Betrieb, Service) kann jeder Zeit ohne weitere Erklärung beschränkt oder eingestellt werden.
  4. Nutzungsbestimmungen Der Eigentümer ist berechtigt, eine akzeptierbare Benutzungsrichtlinie (use policiy) zu formulieren. Diese kann Informationen über zusätzlich (neben den grundsätzlich) angebotene Dienste enthalten. Dem Eigentümer steht es frei, die Richtlinie selber zu formulieren, so lange diese nicht den Punkten 1 bis 3 dieser Vereinbarung widersprechen (siehe Punkt 5).
  5. Lokale (individuelle) Zusätze Bei Nutzung des Backbone-Netzes des Freifunk Rheinland e.V. sowie dem des Verein zur Förderung freier Netze Region Mittlerer Oberrhein e.V. gelten die entsprechenden Policies ebendieser.

Begriffserklärungen

Eigentümer: Der Eigentümer verfügt über das Recht, seine Netzwerkinfrastruktur zu betreiben und einen Teil ihrer Funktionalität für das freie Netzwerk (FreeNetwork) bereitzustellen (zu stiften, zu spenden). Transit: Transit ist der Austausch von Daten in ein Netzwerk hinein, heraus oder durch ein Netzwerk hindurch. Freier Transit: Freier Transit bedeutet, dass der Eigentümer weder Gebühren für den Transit von Daten erhebt, noch die Daten verändert. Freies Netzwerk: Das Freie Netzwerk ist die Summe der miteinander verbundenen Hard- und Software, dessen Anteil für den freien Transit vom Eigentümer dieser Ressourcen zu Verfügung gestellt wird. Der Dienst: Der Dienst (Betrieb, Service) besteht aus freiem Transit und zusätzlichen Diensten. Zusätzliche Dienste: Im Sinne des PPA ist ein Zusätzlicher Dienst alles war über freien Transit hinaus geht. Zum Beispiel die Bereitstellung eines DHCP-Servers, WEB-Servers oder Mail-Servers. Das PPA in der Praxis Das PPA soll nach vereinbarten Standards in maschinenlesbarer Form in Community-Node-Datenbanken (nodeDBs) eingebaut werden, um die automatische Vernetzung solcher Knoten (Nodes) zu ermöglichen.