Satzung der StuFFNet Hochschulgruppe, Stand 13.01.2022
§ 1 Name
Die Hochschulgruppe trägt den Namen “Studierende Für Freie Netze”. Ihr Kürzel lautet StuFFNet.
§ 2 Zweck von StuFFNet
- Zweck der Hochschulgruppe ist die Erforschung, Anwendung und Verbreitung freier Netzwerktechnologien, Verbreitung und Vermittlung von Wissen über Funk- und Netzwerktechnologien sowie die Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit neuen Medien (Medienkompetenz).
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Förderung von Bildung und Forschung im Bereich moderne Kommunikationsnetze, insbesondere über das Internet, mit Hilfe von Publikationen sowie durch Vorträge, Veranstaltungen und Vorführungen (vorwiegend auf dem KIT-Campus)
- die Förderung und Unterstützung des Zugangs zu Informationstechnologie für sozial benachteiligte Personen
- die Schaffung experimenteller Infrastruktur, insbesondere Kommunikationsnetzen, sowie Bürgerdatennetzen
- die Durchführung kultureller, technologischer und sozialer Bildungs- und Forschungsprojekte
- die Veranstaltung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen und Konferenzen, sowie die Teilnahme der Mitglieder an solchen
- Die Hochschulgruppe ist politisch und konfessionell unabhängig.
- StuFFNet ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied von StuFFNet kann werden, wer an ihren Aktivitäten teilnehmen möchte und einen Beitrittswunsch gegenüber dem Vorstand äußert.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (schriftliche Erklärung an den Vorstand) oder Tod.
- Die Mitglieder führen jegliche Aktivitäten und Veranstaltungen ehrenamtlich durch.
- Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen beschließt.
- Von den Mitgliedern wird kein Beitrag erhoben.
§ 4 Organe
Organe von StuFFNet sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand.
§ 5 Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ von StuFFNet.
- Die Mitgliederversammlung beschließt mit relativer Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Als anwesend gelten auch durch elektronische Hilfsmittel zugeschaltete Mitglieder.
- Aufgabe der Mitgliederversammlung ist unter anderem die Wahl und Entlastung des Vorstandes, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
- Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn
- der Termin mindestens zwei Wochen im Voraus anberaumt und den Mitgliedern mitgeteilt wurde, wobei die Mitteilung via E-Mail zulässig ist
- mindestens drei (3) ordentliche Mitglieder anwesend sind.
§ 6 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorstand wird zum Ende jedes Sommersemesters von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufgaben des Vorstandes sind:
- Leitung der Mitgliederversammlung
- Einladen zu einer Mitgliederversammlung
- Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitgliedern